NetzDG 2017–2024: Deutschlands Löschpflicht-Experiment
2017 brachte Deutschland Plattformen bei, schneller zu löschen. 2024 wurde es durch den EU-Digital Services Act ersetzt — mit einer gemischten Bilanz: Mehr Transparenz, aber auch die Kritik, dass Löschquoten Zensur-anreizen.
<div class meta-line”>Land Deutschland/EU Thema Löschpflichten Status Abgelöst durch DSA (17.02.2024)</div>
Kurzfassung
Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG, in Kraft 01.01.2017) drohte Plattformen Bußgelder bis 50 Mio. € an, wenn „offensichtlich rechtswidrige” Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden gelöscht wurden. Kritik: Overblocking (Plattformen löschen im Zweifel lieber zu viel), keine unabhängige Kontrolle der Löschentscheidungen, Vorbild für autoritäre Kopien (Russland und andere zitierten das NetzDG für eigene Gesetze). Ab dem 17. Februar 2024 ersetzte der DSA das NetzDG für große Plattformen — HateAid spricht von „gemischter Bilanz”: Der DSA bringt Transparenzberichte und Beschwerdeverfahren, aber die Kernprobleme (Plattform-Zensur ohne Gerichtsurteil, keine wirksame Beschwerdemöglichkeit) bleiben.
Belege
Zeitleiste
- 01.01.2017 — NetzDG tritt in Kraft (verabschiedet 2017 unter Justizminister Heiko Maas).
- 17.02.2024 — DSA-Anwendungsbereich für Plattformen mit mehr als 45 Mio. Nutzern; NetzDG-Kernbestimmungen fallen.
- 2025 — BMJ kündigt weitere DSA-Anpassungen an; Kritik von HateAid an mangelnder Beschwerdestruktur.
Lügen ausräumen
Falsch: „Das NetzDG hat Hassrede im Internet beseitigt.” — Es gibt keine Messung, die das belegt. Was gemessen wurde: Plattformen richteten Löschteams ein und löschten im Zweifel eher mehr. Ob das die „richtigen” Inhalte trifft, hat nie ein unabhängiges Gericht geprüft.
Falsch auch: „Ohne NetzDG gibt es keine Kontrolle mehr.” — Der DSA verlangt Risikobewertungen, Transparenzberichte und Beschwerdeverfahren — Kontrollstruktur, die es unter dem NetzDG nie gab.