Frankreichs algorithmische Videoüberwachung: Vom „JO-Test” zum Dauerzustand

Für die Olympischen Spiele 2024 erlaubte Frankreich „experimentell" KI-gestützte Videoüberwachung. Die „Experimente" wurden verlängert — bis Ende 2027; der Senat stimmte für eine Verlängerung bis 2030. Ausnahmezustand als Normalzustand.

Land Frankreich Thema Biometrie, Überwachung Status Verlängert (bis 2027, Senat: 2030)

Kurzfassung

Art. 10 des Loi JOP (2023) erlaubte algorithmische Videoüberwachung (VSA: „vidéosurveillance algorithmique”) für die Olympischen Spiele — mit Befugnissen, die Biometrie-Scans der Bevölkerung auf Straßen und in Stadionzonen ermöglichten. Im Februar 2025 wurde die „Experimentierklausel” per Amendement bis Ende 2027 verlängert (Art. 35 des Projekts für die Winterspiele 2030). Der Senat votierte für eine Verlängerung bis 2030. Privacy International und Amnesty France kritisieren die Verschärfung als Verstoß gegen die DSGVO und als biometrische Massenerfassung ohne verdachtsunabhängige Grundlage.

Belege

Zeitleiste

Lügen ausräumen

Falsch: „Das war nur ein Experiment für die Olympischen Spiele.” — Die „Befristung” wurde zweimal verlängert; das Tool ist jetzt Dauerrecht, nicht Ausnahme. „Experiment” ist hier ein Euphemismus für: Wir führen es unbefristet ein und nennen es befristet.

Offene Fragen

Quellen

  1. Amnesty France
  2. FNMS
  3. Privacy International