„50.000 Real pro Tag”: Brasilien droht X-Nutzern mit Strafen
Neben der Plattform-Blockade verhängte Richter Alexandre de Moraes eindrohen gegen die Nutzer: Wer X über VPN erreicht, riskiert Tagessätze. Die LA Times berichtete von 8.900 US$ pro Tag. Nicht der Staat, sondern die Nutzer sollen gehorchen lernen.
Kurzfassung
Als Teil der X-Blockade vom 30.08.2024 drohte Richter Alexandre de Moraes Nutzern, die die Sperre über VPN umgehen, finanzielle Strafen an — international berichtet als rund 50.000 R$ bzw. 8.900 US$ pro Tag (LA Times/eNewspaper). Die Botschaft: Die Blockade richtet sich nicht nur gegen das Unternehmen, sondern gegen jeden Einzelnen, das Verbot zu umgehen. VPN-Nutzer wurden damit potenzielle Straftäter — für die Nutzung eines legalen Werkzeugs, das in Brasilien überall sonst legal ist.
Belege
- STF (Oberster Bundesgerichtshof Brasiliens), offizielle Meldung: „STF determina suspensão do X, antigo Twitter, em todo o território nacional” — die Anordnung von Moraes vom 30.08.2024 samt Tagesbuße für Umgehung, vom Gericht selbst.1
- STF-Pressemitteilung: „STF inclui dono da rede social X no inquérito das milícias digitais” — das zugrundeliegende Ermittlungsverfahren („Milícias Digitais”), in das Musk und X eingebunden wurden.2
- Dossier: Brasilien blockiert X
- Hinweis: LA Times („$8,900 fine for those using VPNs”), Al Jazeera — Presseberichte; die Anordnung selbst ist die Quelle der Zahl.
Quellen
Lügen ausräumen
Falsch: „Die Strafen wurden nie verhängt.” — Ob tatsächlich Bußgelder gegen einzelne VPN-Nutzer verhängt wurden, ist nicht dokumentiert (Stand 10/2026). Dokumentiert ist die Anordnung und ihre abschreckende Wirkung. Beides zusammen ist der Befund: ein Staat, der die Umgehung einer Plattform-Blockade unter Strafe stellt, während die Wirksamkeit der Blockade selbst umstritten war.
Quellen
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Supremo Tribunal Federal, „STF determina suspensão do X, antigo Twitter, em todo o território nacional”, noticias.stf.jus.br, 30.08.2024, abgerufen 11.10.2026. ↩
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Supremo Tribunal Federal, „STF inclui dono da rede social X no inquérito das milícias digitais”, portal.stf.jus.br, abgerufen 11.10.2026. ↩